Auf den ersten Blick erscheint ein Büroarbeitsplatz wenig gefährlich. Weder sind rotierende Maschinen vorhanden, noch wird mit gesundheitsgefährdenden Stoffen hantiert. Kein Wunder also, dass sich viele Unternehmer und Existenzgründer kaum Gedanken um Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Büro machen. Aus dem Schlaf dieser falschen Sicherheit werden sie aber spätestens dann gerissen, wenn es zu einem tatsächlichen Schadensereignis gekommen ist. Denn auch am Schreibtisch und in dessen Nähe lauern nicht zu unterschätzende Gefahren, denen es von Anfang an effektiv zu begegnen gilt.
Innovativer Arbeitsschutz ist mehr als Ergonomie und Gesundheitsmanagement
Vor allem Startups sind für eine gewisse Blindheit hinsichtlich des Arbeitsschutzes im Büro anfällig. Zu häufig richtet sich der Fokus bei der Einrichtung von Computerarbeitsplätzen in erster Linie auf die Anschaffung moderner und leistungsstarker Geräte sowie allenfalls noch auf ergonomische und gesundheitsgerechte Belange. Doch selbst hierbei fällt der Blick fast immer zunächst auf einen rückenfreundlichen Arbeitsstuhl, eine blendfreie Beleuchtung und anatomisch geformte Tastaturen. Genauso wichtig ist es aber, auch die Gefahren im Umgang mit Druckertonern, elektrischen Anschlüssen und vorhandenen Leuchten richtig einzuschätzen und im Interesse der Mitarbeiter präventiv tätig zu werden. Zudem darf auch der Brandschutz niemals außer Acht gelassen werden.
Vorsicht Feinstaub!
Im Umgang mit Druckertonern herrscht trotz regelmäßiger diesbezüglicher Medienberichte noch immer eine große Sorg- und Ahnungslosigkeit. Zwar gibt es einige Studien, die schwere Gesundheitsgefahren durch das Einatmen von austretendem Feinstaub verneinen, gleichwohl besteht insbesondere für empfindliche Personen ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen und Allergien. Dies gilt vor allem für die Phase eines Tonerwechsels. Hierbei sollte neben Einweghandschuhen immer auch eine Atemschutzmaske getragen werden. Eine gute Empfehlung sind auch Filteraufsätze, die vor die Lüftungsauslässe des Druckers geklebt werden können und durch ihre spezielle Konstruktion für eine Absorption austretenden Feinstaubs sorgen.
Bei elektrischen Anschlüssen nur hochwertige Kabel einsetzen
Computer, Bildschirme, Drucker – viele technische Geräte im Büro müssen an das Stromnetz angeschlossen werden. Damit es hier durch die Verwendung minderwertiger oder schnell verschleißender Kabel nicht zu Gefahren durch elektrischen Strom kommt, sollten ausschließlich hochwertige Verlängerungsleitungen und Verteilerdosen zum Einsatz kommen. Bei der Verlegung sind ferner eventuelle Stolpergefahren zu bedenken und auszuschließen. Zudem müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (GUV-V A 2) vor der ersten Inbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft beziehungsweise unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Arbeitsplatzleuchten immer mit CE-Zeichen
Arbeitsplatzleuchten, die im Büro zum Einsatz kommen sollen, müssen immer den sicherheitstechnischen Regelungen der DIN EN 60 598 entsprechen. Sämtliche hier einzusetzenden Leuchten unterfallen dem Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie, welche durch die Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (1. GSGV) Auskunft über die jeweilige Produktgüte und -ausstattung gibt. Ob eine bestimmte Leuchte diese Anforderungen erfüllt, sollte vor dem Erwerb beim Händler oder dem Hersteller erfragt werden. Oftmals ergibt sich eine sicherheitsrelevante Zertifizierung auch aus dem Produktdatenblatt oder ist an dem an der Leuchte vorhandenen CE-Prüfzeichen zu erkennen.
Brandschutz: Regelmäßige Kontrollen sind unverzichtbar
Eine ganz wesentliche Bedeutung für die Sicherheit an Büroarbeitsplätzen kommt dem Brandschutz zu. Aufgrund von defekten Elektrogeräten, verschlissenen Verlängerungskabeln oder offenen Mehrfachsteckdosen kann es rund um den Schreibtisch schnell zu einem Feuer kommen. Im Rahmen des betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes ist es daher erforderlich, regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen vornehmen zu lassen. Gegebenenfalls sind defekte Geräte sofort aus dem Verkehr zu ziehen und bei offenen Wandsteckdosen oder ähnlichem unverzüglich Absperrungen vorzunehmen. Beachtung finden muss in jedem Falle die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände„, mit der sich Unternehmer und Betriebsleiter intensiv vertraut machen sollten.
Mit einer innovativen Ausstattung fällt effektiver Arbeitsschutz leicht
Ganz gleich, ob Luftfilter, zertifizierte Arbeitsplatzleuchten oder Brandschutz-Utensilien – Unternehmer tun gut daran, sich rechtzeitig mit geeigneten Produkten für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter auszustatten. Wichtig ist es dabei, stets qualitativ hochwertige und normgerechte Erzeugnisse zu beschaffen.