Philanthropie und Entrepreneurship: venture kick mit innovativem Fördermodell für Startups

Mit dem neuen Fördermodell wird sich venture kick an den unterstützten Startups beteiligen. Sämtliche Erlöse aus späteren Aktienverkäufen werden direkt wieder in die Förderung von neuen Startup-Projekten investiert. Dies verstärkt den philanthropischen Ansatz von venture kick, indem die Startups im Erfolgsfall der Jungunternehmerszene wieder etwas zurückgeben. Es wird zwar einige Jahre dauern, bis erste Rückflüsse zu erwarten sind. Trotzdem wird die Hoffnung durch die Tatsache genährt, dass mehr als die Hälfte der besten Schweizer Startups, die im aktuellen TOP 100 Ranking geführt werden, von venture kick gefördert wurden.

Ein unternehmerisch-philanthropisches Fördermodell
Die Gewinner aus der Stufe 1 (geniale Business-Idee) bzw. Stufe 2 (solider Business-Case) werden weiterhin mit 10‘000 bzw. 20‘000 Franken à fonds perdu unterstützt. Im Fall eines unternehmerischen Erfolges sollen diese Beiträge freiwillig, im Sinne einer moralischen Verpflichtung zur Unterstützung des Jungunternehmertums zurückfliessen. Ab der dritten Stufe, in der es zusätzliche 100‘000 Franken an Startkapital zu gewinnen gibt, greift ein Beteiligungsmodell. Die Höhe der Beteiligung von venture kick orientiert sich an der Firmenbewertung durch die Investoren im Rahmen einer Finanzierungsrunde: Falls das Startup drei Monate vor dem Präsentationstermin eine Finanzierungsrunde über mehr als eine halbe Million abschliesst und die Bewertung bei über 1,3 Millionen liegt, übernimmt venture kick diese Bewertung. Andernfalls erhält venture kick für die 130‘000 Franken zehn Prozent des Aktienkapitals. Sollte in der Folge innert 24 Monaten nach der Finalpräsentation eine erste Finanzierungsrunde zu einer höheren Bewertung stattfinden, so wird der Anteil von venture kick entsprechend angepasst und nach unten korrigiert.

Für noch mehr Startup-Erfolgsstorys in der Schweiz
Das innovative Fördermodell von venture kick ist das Ergebnis eines Strategiefindungsprozesses der beteiligten Stiftungen, welche venture kick tragen. Das oberste Ziel ist es, Philanthropie und Entrepreneurship so zu verknüpfen, dass es künftig für erfolgreiche Unternehmer selbstverständlich wird der Allgemeinheit etwas von Ihrem Erfolg zurückzugegeben. Gleichzeitig soll der grosse Erfolg von venture kick langfristig gesichert werden, damit noch mehr innovative Startup-Projekte an den Hochschulen gefördert werden können. Mit dem neuen Modell versprechen sich die Initianten eine intensivierte Zusammenarbeit mit professionellen Venture Capital-Investoren. Damit soll inskünftig noch mehr Kapital in die Gründerszene fliessen.

Über venture kick
Seit der Lancierung von venture kick im Herbst 2007 haben 251 Gründerprojekte von 9,39 Millionen Franken Startkapital profitiert. Die Jungunternehmen haben bisher mehr als 2‘000 Arbeitsplätze geschaffen und ein Finanzierungsvolumen von über 400 Millionen Franken ausgelöst. Den Jungunternehmen gelingt es dank venture kick, zahlreiche weitere Investoren zu gewinnen. Teilnahmeberechtigt sind Leute mit innovativen Ideen, die das Unternehmen noch nicht gegründet haben und an einer schweizerischen Hochschule eingeschrieben oder beschäftigt sind: Studierende, Postgraduates, Forscher, Professoren.

Die private Förderinitiative venture kick wird finanziert durch: Gebert Rüf Stiftung, ERNST GÖHNER STIFTUNG, OPO-Stiftung, AVINA STIFTUNG, Fondation Lombard Odier und DEBIOPHARM GROUP. Die operative Leitung liegt beim IFJ Institut für Jungunternehmen in St. Gallen. Ziel der Initiative ist es, die Zahl der Firmengründungen an Schweizer Hochschulen und Universitäten zu verdoppeln. Monatlich erhalten acht Startup-Projekte die Chance, sich vor einer Jury zu präsentieren. Die vier Gewinner erhalten je 10‘000 Franken und qualifizieren sich drei Monate später für die zweite Runde. Dort gewinnen zwei Gewinnerteams je 20‘000 Franken. Diese machen dann in der dritten Runde sechs Monate später den Hauptpreis von 100‘000 Franken unter sich aus.

Die Goldbären und der Schoko-Gold-Teddy

An sich Friedlich soll die Weihnachtszeit sein, aber, Haribo, klagt gegen Lindt, weil der „Schoko-Gold-Teddy“ dem „Goldbären“ ähnlich sieht. Zu ähnlich, meinte auch der Richter vom Landgericht Köln. Im Streit um Markenrechte erzielt Haribo nun einen Etappensieg gegen Lindt.

lindt - haribo

lindt - haribo

Eigentlich sehen sie sich der Goldbär von Haribo und der Teddy von Lindt Sprüngli gar nicht ähnlich.
Der Deutsche Fruchtgummi-Spezialist möchte den Verkauf des Schoko-Bären der Schweizer Konkurrenz wegen Verletzung von Markenrechten verbieten lassen. Über den montagelangen Krieg im Süßwarenregal haben nun die Richter ein Machtwort gesprochen: Der Teddy muss aus dem Regal. Das Kölner Landgericht untersagte am Dienstag dem Schweizer Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen Markenrechte von Haribo den Verkauf des Schokobären.

Im Streit mit dem Schweizer Untefrnehmen Lindt beruft sich dass Haribu Unternehmen darauf, dass Haribo sowohl das Wortmarkenrecht „Goldbär“ als auch das Bildmarkenrecht an dem gelben Bären mit der roten Schleife besitzt. In der Bevölkerung habe der Goldbär schließlich einen 95-prozentigen Bekanntheitsgrad, heißt es. Und das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation: Beim Anblick des Schoko-Goldbären von Lindt mit roter Schleife, dem Teddy, werde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo hergestellt, befand das Gericht, ließ aber Berufung beim Oberlandesgericht Köln zu.