Handelsregistgeränderungen neu erfunden und automatisiert

Im Handelsregister werden Angaben über die Unternehmen gespeichert. Aufgabe des Registers ist es, Inhaber der geschäftlichen Unternehmen und rechtliche Verhältnisse der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Eintragungen müssen deutlich darlegen, wer im Unternehmen die Haftung hat und welche rechtlichen Beziehungen bestehen. Damit werden Unternehmen transparent und die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr wird gefördert. Gibt es Änderungen im Unternehmen, müssen diese eingetragen und veröffentlicht werden.

Registereintragungen ändern

Firmen, die rechtlich dazu verpflichtet sind, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, müssen dort auch ihre Änderungen veröffentlichen, soweit es formale Dinge betrifft. Mit uns können Sie dabei viel Zeit sparen, die Sie in andere Arbeiten investieren können. Dank unserer Onlinelösung haben Sie Veränderungen schnell eingetragen und können uns die administrativen Arbeiten überlassen. Einige Änderungen sind notarpflichtig, während es bei anderen reicht, dass sie im Handelsregister geändert werden. Wir informieren Sie darüber, welche Variante für Ihre Änderungen notwendig ist. Vergessen Sie den händischen Papierkrieg und überzeugen Sie sich von unserer automatisierten Onlinelösung.

Die Oberaufsicht über das Handelsregister

Als Handelsregister wird eine öffentliche Datenbank bezeichnet, die von den Kantonen verwaltet wird und alle Angaben über die Unternehmen enthält, die zur Eintragung verpflichtet sind. Dazu gehören zum Beispiel alle auf kaufmännische Art geführten Unternehmen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden Sie in der Handelsregisterverordnung (HregV).

Die Oberaufsicht über das Handelsregister hat der Bund. Hier befindet sich das Zentralregister. In der Regel wird das Register täglich überarbeitet und ständig aktualisiert. Zugriff bekommt jeder, der ein berechtigtes Anliegen hat, über den Firmenindex Zefix. Auch wenn die Oberaufsicht beim Bund liegt, werden die Register nicht dort, sondern in den einzelnen Kantonen geführt. Jeder Kanton verfügt über ein eigenes Handelsregisteramt. Die einzige Ausnahme dabei ist das Wallis. Hier gibt es drei Handelsregisterämter.

Änderungen im Unternehmen

In fast jedem Unternehmen ergeben sich im Lauf der Jahre Änderungen, die im Handelsregister eingetragen werden müssen. Zu unserem Service gehört es, Ihre Änderungen entsprechend zuzuordnen und weiterzuleiten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Änderungen entsprechend den Gesetzen und zeitnah durchgeführt werden. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Termine eingehalten werden und die Eintragung zu Ihrem Unternehmen korrekt sind.

Handelsregisteränderungen mit oder ohne Notar

Welche Angaben wie gemacht werden müssen, richtet sich unter anderem auch danach, welche Unternehmensform Sie haben. So können Sie ohne Notar auf jeden Fall:

– neue Personen eintragen,

– bereits eingetragene Personen löschen oder ändern,

– Stammanteile an andere Personen übertragen oder

– Ihre Firmenadresse in den meisten Fällen ändern.

Änderungen der Statuten oder des Firmennamens benötigen auf jeden Fall die Beurkundung durch einen Notar. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Firmensitz in eine neue politische Gemeinde verlegen möchten. Soll der Rechtsformzusatz GmbH oder AG übersetzt werden, muss auch dazu ein Notar hinzugezogen werden. Wenn Sie den Zweck Ihres Unternehmens ändern oder eine Revisionsstelle wählen respektive abwählen, ist diese Änderung ebenfalls notarpflichtig.

Schweizer Firmengründungen in den ersten drei Quartalen 2019

32’785 Neugründungen: Die Schweiz im Firmengründungs-Hoch

St. Gallen/Zürich/Lausanne, 01. Oktober 2019: Positive Neuigkeiten von Schweizer Firmengründungen: In den ersten neun Monaten 2019 wurden 32’785 neue Firmen gegründet. Diese rekordhohe Anzahl an Neueintragungen ins Handelsregister entspricht einer Zunahme von 3% Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit 136 Jahren, was der Existenz des Schweizerischen Handelsregister entspricht, wurde diese hohe Anzahl Firmengründungen noch nie erreicht. Das aktuelle Jahr 2019 ist auf der Zielgeraden zum Jahr der Gründer/innen zu werden.

Das gründungsstärkste Quartal der letzten Jahre
Das Jahr 2019 besticht mit mehr Firmengründungen denn je. Die Analyse der Quartale zeigt, dass Q1 und Q3 / 2019 je Rekordwerte verzeichnen. Im dritten Quartal 2019 wurden mit 10’109 Neugründungen erstmals mehr als 10’000 neue Firmen im jeweils statistisch schwächsten Quartal des Jahres gegründet. Im letzten Quartal des laufen Jahres erwartet das IFJ Institut für Jungunternehmen mehr als 11’000 neue Gründungen. Somit wird 2019 voraussichtlich als gründungsstärkstes Jahr seit Existenz des Schweizerischen Handelsregister enden. Das SHAB wurde erstmals am 06. Januar 1883 publiziert.

Die beliebtesten Rechtsformen
Mit 12’670 Gründungen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die beliebteste Rechtsform für den Start mit einer neuen Firma. Die GmbH hat sogar 3% mehr Firmengründung zu verzeichnen als in der rekordhohen Vergleichsperiode Jan. bis Sep. 2018. Darauf folgen die Einzelfirma mit 10’724 Gründungen (+3%), die Aktiengesellschaft (AG) mit 6’347 Eintragungen (-1%) und die Kollektivgesellschaft (KlG) mit 997 Neueinträgen (+3%). Die Analyse des IFJ zeigt, dass 93% aller GmbH-Gründungen mit dem gesetzlichen Minimum von CHF 20’000 Stammkapital gegründet werden, bei den Aktiengesellschaften sind es deren 85%, welche sich mit dem Minimum von CHF 100’000 Aktienkapital eintragen lassen. Das höchst eingetragene Stammkapital einer GmbH beträgt ebenfalls rekordhohe CHF 1,81 Mrd. (Firma Procter & Gamble International Sàrl, Sitz in Petit-Lancy GE). Das höchst eingetragene Aktienkapital einer AG beträgt CHF 425 Mio. (Firma Central Real Estate Holding AG, Sitz in Zürich).

Kantonale Unterschiede
In 15 Kantonen konnte die Anzahl Neugründungen gesteigert werden, 11 Kantone verzeichnen Rückgänge; dies vor allem jedoch in numerisch gründungsschwachen Kantonen. Die meisten Kantone zeigen gegenüber dem Vorjahr einen leichten bis starken Anstieg der Gründungszahlen auf. Die Kantone mit dem stärksten prozentualen Wachstum sind Appenzell Innerrhoden +34%, Glarus +15%, Nidwalden, St. Gallen und Thurgau je +10%, Bern +9%, Fribourg +8%, Waadt +7%, Aargau und Basel-Stadt je +4%, Zürich +3%, Solothurn, Graubünden und Genf je +2% sowie Schwyz +1%.
Die Kantone mit prozentualen Einbussen sind Tessin (-8 Gründungen) und Schaffhausen (-1 Gründung) mit -0%, Basel-Landschaft, Luzern und Wallis -2%, Neuchâtel -3%, Jura -4%, Zug -10%, Appenzell Ausserrhoden -12%, Obwalden -14% und Uri -19%.
Aus Sicht der Grossregionen setzen vor allem die Ostschweiz (+7%), das Espace Mittelland (+6%), Zürich und die Südwestschweiz (+3%) positive Akzente. Die Zentralschweiz verzeichnet mit -5% eine Abnahme der Gründungen gegenüber der Vorjahresperiode.

Neugründungen nach Branchen
Bei den Firmengründungen gibt es im aktuellen Jahr einige Branchen die regelrecht boomen. Besonders die in absoluten Zahlen gründungsstarken Branchen Handwerk, Beratung, Gastronomie und Beherbergung, IT und ICT, Gesundheitswesen sowie Architektur und Ingenieurwesen setzen stark positive Akzente. Weniger gegründet wird im laufenden Jahr 2019 in den Branchen Handel, Finanzen und Versicherung sowie Immobilienwesen.

Über das IFJ Institut für Jungunternehmen
Jeden Tag wagen in der Schweiz mehr als 50 Menschen den Schritt in die Selbständigkeit. Es braucht Mut dazu. Und Leidenschaft. Vor 30 Jahren (1989 bis 2019) hat sich das IFJ zur Aufgabe gemacht, diesen Menschen einen Kompass auf ihrem Weg zu sein. Damit ihre Idee gedeiht und ihr Unternehmen eines Tages zum Fundament der Schweizer Wirtschaft gehört.
Jährlich unterstützt das IFJ schweizweit 20‘000 Gründer/innen mit Beratungen, Workshops, Businessplan-Tools, Referate, Events, Business Software, Förderprogrammen und dem begleiteten Firmengründungs-prozess.
Namhafte Partner und die öffentliche Hand setzen auf Zusammenarbeiten mit dem IFJ. Dies erlaubt, einen umfassenden Startup Support kostenlos für Gründer/innen in der Schweiz zu bieten.

Link Tipps:
www.ifj.ch
www.startwerk.ch
www.businessplan.ch
www.startup-space.ch