Im Handelsregister werden Angaben über die Unternehmen gespeichert. Aufgabe des Registers ist es, Inhaber der geschäftlichen Unternehmen und rechtliche Verhältnisse der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Eintragungen müssen deutlich darlegen, wer im Unternehmen die Haftung hat und welche rechtlichen Beziehungen bestehen. Damit werden Unternehmen transparent und die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr wird gefördert. Gibt es Änderungen im Unternehmen, müssen diese eingetragen und veröffentlicht werden.
Registereintragungen ändern
Firmen, die rechtlich dazu verpflichtet sind, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, müssen dort auch ihre Änderungen veröffentlichen, soweit es formale Dinge betrifft. Mit uns können Sie dabei viel Zeit sparen, die Sie in andere Arbeiten investieren können. Dank unserer Onlinelösung haben Sie Veränderungen schnell eingetragen und können uns die administrativen Arbeiten überlassen. Einige Änderungen sind notarpflichtig, während es bei anderen reicht, dass sie im Handelsregister geändert werden. Wir informieren Sie darüber, welche Variante für Ihre Änderungen notwendig ist. Vergessen Sie den händischen Papierkrieg und überzeugen Sie sich von unserer automatisierten Onlinelösung.
Die Oberaufsicht über das Handelsregister
Als Handelsregister wird eine öffentliche Datenbank bezeichnet, die von den Kantonen verwaltet wird und alle Angaben über die Unternehmen enthält, die zur Eintragung verpflichtet sind. Dazu gehören zum Beispiel alle auf kaufmännische Art geführten Unternehmen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden Sie in der Handelsregisterverordnung (HregV).
Die Oberaufsicht über das Handelsregister hat der Bund. Hier befindet sich das Zentralregister. In der Regel wird das Register täglich überarbeitet und ständig aktualisiert. Zugriff bekommt jeder, der ein berechtigtes Anliegen hat, über den Firmenindex Zefix. Auch wenn die Oberaufsicht beim Bund liegt, werden die Register nicht dort, sondern in den einzelnen Kantonen geführt. Jeder Kanton verfügt über ein eigenes Handelsregisteramt. Die einzige Ausnahme dabei ist das Wallis. Hier gibt es drei Handelsregisterämter.
Änderungen im Unternehmen
In fast jedem Unternehmen ergeben sich im Lauf der Jahre Änderungen, die im Handelsregister eingetragen werden müssen. Zu unserem Service gehört es, Ihre Änderungen entsprechend zuzuordnen und weiterzuleiten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Änderungen entsprechend den Gesetzen und zeitnah durchgeführt werden. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Termine eingehalten werden und die Eintragung zu Ihrem Unternehmen korrekt sind.
Handelsregisteränderungen mit oder ohne Notar
Welche Angaben wie gemacht werden müssen, richtet sich unter anderem auch danach, welche Unternehmensform Sie haben. So können Sie ohne Notar auf jeden Fall:
– neue Personen eintragen,
– bereits eingetragene Personen löschen oder ändern,
– Stammanteile an andere Personen übertragen oder
– Ihre Firmenadresse in den meisten Fällen ändern.
Änderungen der Statuten oder des Firmennamens benötigen auf jeden Fall die Beurkundung durch einen Notar. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Firmensitz in eine neue politische Gemeinde verlegen möchten. Soll der Rechtsformzusatz GmbH oder AG übersetzt werden, muss auch dazu ein Notar hinzugezogen werden. Wenn Sie den Zweck Ihres Unternehmens ändern oder eine Revisionsstelle wählen respektive abwählen, ist diese Änderung ebenfalls notarpflichtig.