Patent anmelden? Was Du über Patente wissen solltest

Das Wichtigste über Patente:

Ein Patent ist ein zeitlich begrenztes Monopol Folgendes muss eine Erfindung erfüllen damit man ein Patent bekommt:

1. Neu

2. Erfinderische Tätigkeit (muss sich also vom Stand der Technik abheben)

3. Gewerblich anwendbar.

4. Man muss die Gebühren bezahlen

5. Man muss keinen Prototyp haben!

Laufzeit maximal 20 Jahre und solange man die Jahresgebühren bezahlt. Die steigen übrigens von 70 Euro bis knapp 2000 Euro im letzen Jahr.

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Was ist ein Patent?

Ein Patent meldet man in der Schweiz bei dem Eidgenössischem Institut für Geistiges Eigentum in Bern. Neu ist eine Erfindung, wenn sie nicht zum „Stand der Technik“ gehört. Durch ein Patent können Sie technische Erfindungen schützen: z.B Erzeugnisse sowie Herstellungsverfahren.

Als Inhaber eines Patents können Sie Dritten verbieten, Ihre Erfindung gewerblich zu nutzen – zum Beispiel die geschützten Erzeugnisse herzustellen und zu verkaufen und das bis zu 20 Jahren in den Ländern, in denen Sie Ihre Erfindung geschützt haben.

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Sie können Ihr Patent aber auch wie andere Güter handeln: es verkaufen oder anderen Nutzungsrechte an Ihrer Erfindung einräumen durch eine Patentlizenzierung.

Die Kosten für die Patentanmeldung beträgt 200.- CHF, sowie 500.- CHF später für die Prüfungsgebühr. Ab dem fünften Jahr nach der Anmeldung sind Jahresgebühren zu bezahlen: für das 5. und 6. Jahr nach der Anmeldung 100.- CHF, für das 7. und 8. Jahr nach der Anmeldung 200.- CHF und ab dem 9. Jahr nach der Anmeldung 310.- CHF (Stand 1.7.2008).


Ab Anmeldedatum beginnt die Prioritätsfrist. Sie haben nun genau zwölf Monate Zeit, Ihre Erfindung im Ausland anzumelden und dabei das Anmeldedatum der Schweizer Erstanmeldung zu beanspruchen. In dieser Zeit von 12 Monaten, sag ich immer, kann man mit der Vermarktung der Erfindung starten um die richtigen Partner zu finden und dem Weg der realisirung zum Produkt zu gehen. Hier soll man sich bereits eben die Gedanken machen -wie und hat überhaupt eine anmeldung in Ausland noch einen Sinn.

Eine schweizerische Patentanmeldung beinhaltet die beiden Formulare «Antrag auf Erteilung eines Erfindungspatentes» und «Erfindernennung» sowie die Technischen Unterlagen.

Aufgrund des Patent-Zusammenarbeitsvertrag Schweiz-Liechtenstein gilt für diese beiden Länder im Bereich des Patentwesens einheitliches Recht. Ein Patent für die Schweiz entfaltet seine Wirkung auch in Liechtenstein und umgekehrt: Beide Länder können nicht einzeln bestimmt werden.

18 Monate nach der Anmeldung (oder nach dem frühesten Prioritätsdatum) wird die Patentanmeldung elektronisch auf www.swissreg.ch publiziert, gegebenenfalls mit dem vom Anmelder bestellten Recherchenbericht.

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Recherchieren Sie, bevor Sie anmelden.