Grundsatzentscheid zu den Standorten des schweizerischen Innnovationsparks

Der Bundesrat hat die von den Kantonen beantragte Startaufstellung des künftigen schweizerischen Innovationsparks gutgeheissen. Demnach soll der Innovationspark vorerst mit zwei Hub- und zwei Netzwerkstandorten starten. Die entsprechenden Kandidaturen einschliesslich der damit verbundenen Anträge finden Eingang in die Botschaft, welche der Bundesrat bis Ende Jahr ans Parlament überweisen will.

Die Kantone haben Ende Juni 2014 ihr Umsetzungskonzept des künftigen schweizerischen Innovationsparks einstimmig zuhanden des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF verabschiedet und die umfangreichen Dossiers der einzelnen Kandidaturen dem WBF übergeben. In ihrem Konzept hatten die Kantone die Ausgestaltung des schweizerischen Innovationsparks skizziert und eine Startaufstellung vorgeschlagen. Diese wurde nun vom Bundesrat bestätigt.

Zwei Hubs, zwei Netzwerkstandorte
Damit findet das von den Kantonen vorgeschlagene Hub- und Netzwerkmodell definitiven Eingang in die bundesrätliche Botschaft: Die beiden Hubstandorte kommen im Umfeld der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen zu liegen, wobei für den Hub Zürich ein anderes Ausgestaltungsmodell als für den Hub Lausanne vorgesehen ist. Als Netzwerk­standorte sind das Projekt des Kantons Aargau sowie das Projekt der Nordwestschweiz der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura vorgesehen.

Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF, fasst zusammen: „Der Innovationspark ist ein zukunftsweisender Beitrag zum Erhalt der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. 2014 ist hierfür das Jahr der grossen Schritte. Im März ging das Ausschreibungsverfahren für Netzwerkstandorte zu Ende, im Juni haben die Kantone einstimmig ihr Umsetzungskonzept verabschiedet. Heute, zwei Monate später, bestätigt der Bundesrat dieses Konzept. Damit folgt noch bis Ende dieses Jahres die Botschaft ans Parlament. Ich danke insbesondere den Kantonen für diese ausserordentliche Leistung.“

Das mit dem Dossier betraute Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird nun die Anträge der Kantone vertieft prüfen und die Ausgestaltung der zwei Hubstandorte und der zwei Netzwerkstandorte in eine Botschaft einarbeiten. Die Debatte in den Eidgenössischen Räten ist im Jahr 2015 vorgesehen.