Forschungs- und Innovationsförderung durch den Bund auf neuer Grundlage

Der Schweizer Bundesrat hat die Inkraftsetzung des totalrevidierten Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) beschlossen. Ebenso hat er die darauf basierenden Verordnungen gutgeheissen und das Beitragsreglement der Kommission für Technologie und Innovation KTI genehmigt. Damit entsprechen die rechtlichen Grundlagen der Forschungs- und Innovationsförderung durch den Bund zeitgemässen Anforderungen. Die Inkraftsetzung des FIFG und der Vollzugserlasse erfolgt bis auf vereinzelte Bestimmungen per 1. Januar 2014.

Als Hauptverordnung zum FIFG enthält die Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) Vollzugsbestimmungen zu den zentralen Themen des FIFG. Darunter fallen die nationalen Förderprogramme, die Forschungsförderung durch die Bundesverwaltung (Beiträge an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung sowie Ressortforschung), die Innovationsförderung, Beiträge zur Abgeltung der indirekten Forschungskosten (Overhead), die Verwertung der Forschungsresultate, die internationale Zusammenarbeit sowie die Koordination und Planung. Die Verordnung sieht Neuerungen namentlich bei der Regelung der Overheadbeiträge sowie im Bereich des geistigen Eigentums vor.

Bei der Regelung der Innovationsförderung konnte die V-FIFG von Detailbestimmungen entlastet werden. Grund dafür ist, dass diese in das Beitragsreglement der Kommission für Technologie und Innovation KTI überführt worden sind. Dieses Reglement stützt sich auf die im FIFG neugeschaffene Rechtsgrundlage ab und legt die Förderinstrumente der KTI transparent und praxisorientiert dar.

Im Weiteren präzisiert die Verordnung über die Begleitmassnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation die einzelnen nationalen Begleitmassnahmen entsprechend der Praxis. Ausserdem ist die Verordnung über das Informationssystem ARAMIS über Forschungs- und Innovationsprojekte des Bundes redaktionell überarbeitet und an die Terminologie des FIFG sowie die Praxis angepasst worden.

Das Parlament hatte das FIFG am 14. Dezember 2012 verabschiedet. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führte zu den Entwürfen der V-FIFG und des Beitragsreglements der KTI im Sommer 2013 eine Anhörung durch. Diese Anhörungsvorlage stiess auf ein positives Echo.

Innovation – der wichtigste Rohstoff der Schweiz

Innovation ist der wichtigste Rohstoff der Schweiz und doch ist weitgehend unklar, wie er gefördert werden kann. Eine Umfrage von economiesuisse zeigt, dass Wettbewerb, die Verfügbarkeit von Fachkräften sowie starke Hochschulen von den Unternehmen als wichtigste externe Faktoren für eine hohe Innovationsleistung angesehen werden. Im präsentierten Positionspapier legt der Wirtschaftsdachverband dar, was das für die Politik bedeutet.

Logo economiesuisse
Nicht alles, was als «Innovationsförderung» bezeichnet wird, dient der Innovation.
In den vergangenen Wochen hat economiesuisse unter allen wichtigen Branchen der Schweizer Wirtschaft eine Expertenumfrage zum Thema Innovation durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass diese überlebenswichtig ist nicht nur im Industrie, sondern vermehrt auch im Dienstleistungssektor.

Ausgeprägtes eigenes Know-how sehen 24 Prozent der Firmen als Schlüsselfaktor für die Entwicklung und erfolgreiche Umsetzung von neuen Ideen. Daneben spielen zwei Voraussetzungen eine besonders wichtige Rolle: eine unternehmerische Grundhaltung und eine Innovationstradition in der Firma. Dieser Befund widerspricht der landläufigen Meinung, dass in der Schweiz vor allem junge Start-ups die grössten Innovationsleistungen erbringen.

Auch die Haupthindernisse für Innovation in Unternehmen wurden identifiziert: 21 Prozent der befragten Experten nannten hier fehlende finanzielle Mittel, gefolgt von mangelndem Unternehmergeist (17 Prozent). Dennoch sind die ausgewählten Branchenvertreter zuversichtlich, was die zukünftigen innovativen Leistungen in der Schweiz anbelangt. Rudolf Minsch, Chefökonom von economiesuisse, erklärte anlässlich der Präsentation der Ergebnisse: «Insbesondere dieInformationstechnologie wirkt weiterhin als Innovationstreiber für viele Branchen und wird neue Dienstleistungen und Produkte, Prozesse oder Vermarktungsformen ermöglichen. Darüber hinaus werden auch der Bio-, Mikro- und Nano, Molekular- und Gentechnologie in der Schweiz grosse Innovationspotenziale attestiert.»

Innovation und Produktion gehören zusammen
Der Begriff Innovation wird in der Politik geradezu inflationär verwendet – es gibt kaum eine Partei, die sich nicht deren Förderung auf die Fahnen geschrieben hat. Ulrich Jakob Looser, Präsident der Kommission Bildung und Forschung von economiesuisse, stellte klar: «Es ist gerade eine Stärke der Schweiz, dass nicht der Staat, sondern die Privatwirtschaft über 73 Prozent aller Aufwendungen im Bereich Forschung/Entwicklung (F&E) erbringt.»
Was also kann die Politik in diesem Zusammenhang überhaupt leisten? Antworten gibt die ebenfalls publizierte economiesuisse Studie «Innovationspolitik in der Schweiz: Erfolgsfaktoren und populäre Irrtümer».

Sie analysiert acht Möglichkeiten der Innovationsförderung, wovon vier als tauglich erachtet werden. Dazu gehört die stetige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz insbesondere, um auch die Produktionsbetriebe im Land halten zu können.

Dass F&E und Produktion untrennbar zusammengehören, betonte auch Christoph Tobler, CEO desPräzisionsgewebeherstellers Sefar Holding AG: «Innovation geschieht bei Sefar an jedem Arbeitsplatz. Eine Serie von kleinen Verbesserungen bringt uns laufend weiter und garantiert uns den Vorsprung vor der ausländischen Konkurrenz.» Solche Erfolge seien aber nur möglich, wenn man über sehr gute Praktiker verfüge, wie sie das duale Bildungssystem der Schweiz hervorbringe. Eine Verakademisierung der Ausbildungswege – so eine weitere Erkenntnis der economiesuisse Studie wäre demnach Gift für die Innovationsleistung in der Schweiz.

Starke Hochschulen sind Anziehungspunkte für Innovation
Dennoch muss die Schweiz auch ihre Hochschulen weiter stärken, um ihren internationalen Spitzenplatz punkto Innovation verteidigen zu können. Insbesondere für die mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächer ist ein finanzieller Effort nötig. Denn Institutionen wie die ETH Zürich bilden nicht nur innovative Leute aus, sie sind auch ein Anziehungspunkt und willkommener Partner für innovative Unternehmen aus der ganzen Welt.

Beispielsweise IBM: Im Mai 2011 hat der Technologiekonzern in Rüschlikon zusammen mit der ETH ein neues Forschungszentrum für Nanotechnologie eröffnet, an dem sich auch die EMPA beteiligt. Alain Gut, Director Public Sector von IBM Schweiz, sieht darin ein erfolgreiches Konzept für die Zukunft: «Das neue Zentrum bietet eine Forschungsumgebung auf dem neusten Stand der Technik und ist Anziehungspunkt für einige der besten Wissenschaftler weltweit. Innovation ist garantiert!»

Während die Politik auf diesen Gebieten aktive Unterstützung leisten kann, sollte sie gemäss der Economiesuisse Studie von anderen Rezepten besser die Finger lassen. Abschreckende Beispiele aus dem Ausland zeigen beispielsweise, dass die massive Subventionierung einer als zukunftsträchtig eingeschätzten Branche nicht zu mehr Innovation, wohl aber zu hohen Kosten für die Allgemeinheit führt. Ebenso ist es wenig sinnvoll, Innovationsförderung mit staatlicher Konjunkturförderung zu vermengen. Innovationen lassen sich nicht einfach verordnen.
Eine erfolgreiche Innovationspolitik schafft unternehmerische Freiräume, sorgt für ein gutes Bildungssystem und fördert die internationale Vernetzung. Gute Ideen gedeihen vor allem dort, wo auch ein Scheitern erlaubt ist.

Als Ver­band der Schwei­zer Un­ternehmen stehen hin­ter economie­suisse rund 100’000 Un­ternehmen jeg­li­cher Grösse mit insge­s­amt 2 Millionen Be­schäftig­ten in der Schweiz. Seine Mit­glieder sind 100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie Ein­zel­firmen.

Nachtragskredit für Schweizer Innovationsförderung

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ermächtigt, für die Innovationsförderung einen Nachtragskredit für 2012 in der Höhe von 60 Millionen Franken zu beantragen. Die Krediterhöhung für die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ist erforderlich, um im Jahr 2012 die Auswirkungen des Sonderprogramms zur Innovationsförderung von 2011 sowie den Zahlungs-Rückstau aus der regulären Projektförderung bewältigen zu können.

Die KTI registriert momentan einen ausserordentlich hohen Gesucheingang, welcher unter anderem ein Resultat der Sondermassnahmen ist. Rund ein Drittel der in 2012 eingegangen Projekte stammen von Gesuchstellern, die ihr Gesuch aus den Sondermassnahmen bei der regulären Projektförderung erneut eingereicht haben.

Damit die besten dieser Projekte unterstützt werden können, beantragt der Bundesrat beim Parlament mit der Botschaft zum Nachtrag I einen Zusatzkredit von 40 Millionen Franken. Um zudem den Zahlungs-Rückstau aus der regulären Projektförderung Rechnung tragen zu können, wird dem Parlament eine Aufstockung des Voranschlagskredits von 20 Millionen Franken unterbreitet. Der beantragte Nachtragskredit beläuft sich somit insgesamt auf 60 Millionen Schweizer Franken. Das Parlament wird darüber während der Sommersession beraten.

Bundesrat und Parlament hatten der KTI im September 2011 im Rahmen des Massnahmenpakets zur Abfederung der Folgen der Frankenstärke zusätzliche 100 Millionen Franken für Innovationsmassnahmen zugesprochen. Diese Massnahmen haben in der Schweiz eine grosse Innovationswelle ausgelöst. Zwischen dem 13. Oktober und dem 15. Dezember 2011 gingen 1064 Projektgesuche bei der KTI ein, 246 davon wurden von den Experten bewilligt. Aufgrund des enormen Echos und des knappen zeitlichen Rahmens konnten 519 Gesuche nicht evaluiert werden. Die 100 Millionen Schweizer Franken haben damit für die Bearbeitung von rund der Hälfte der eingegangenen Projektgesuche gereicht.