Im Jahre 1974 gelang dem ungarischen Ingenieur und Erfinder Erno Rubik mit der Konstruktion seines nach ihm benannten Zauberwürfels ein großer kommerzieller Erfolg. In der Folge erdachte er weitere Rätsel und mechanische Geduldsspiele, die meist unter seinem Namen vermarktet wurden. Doch keines der nachfolgenden mechanischen Puzzles und mathematischen Brettspiele konnte an den Erfolg des Würfels anknüpfen.
In den 80er Jahren erfasste das neuartige Geduldsspiel mit jeweils neun quadratischen Steinen pro Fläche in veschiedenen Farben eine ganze Generation.
Nun bestätigte das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg in einem Urteil, dass der Zauberwürfel auch weiterhin Markenschutz genießt.
Der Zauberwürfel Rubik’s Cube bleibt als Marke geschützt.
Deutscher Spielzeughersteller Simba Toys in Fürth scheitert mit seiner Klage gegen Seven Towns.
Die Entscheidung ist eine Niederlage für den Spielzeughersteller Simba Toys aus dem bayerischen Fürth. Simba Toys wollte den Eintrag beim EU-Markenamt für nichtig erklären lassen. Die Begründung: Der drehbare Würfel enthalte eine technische Lösung und könnte deshalb nur als Patent geschützt werden und nicht als Marke. Die Rechte an „Rubik’s Cube“ hält die britische Firma Seven Towns aus London.
Simba Toys scheiterte mit seiner Argumentation vor dem EU-Gericht. Die Marke Zauberwürfel sei vor allem durch den Würfel selbst und die schwarze Gitterstruktur gekennzeichnet, meinten die Richter. Diese gebe noch keinen Hinweis auf die Drehbarkeit. Denn dass sich die Einzelteile des Würfels drehen lassen, liegt an einem unsichtbaren Mechanismus im Inneren, der auf der bildlichen Darstellung nicht zu sehen ist. Außerdem verhindere der Markeneintrag nicht, dass Konkurrenten ebenfalls drehbare dreidimensionale Geduldsspiele herstellen. Simba Toys könnte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.