Der Neue Weg zum europäischen Patent

Im Februar 2013 haben 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union feierlich das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht in Brüssel unterzeichnet. Mit den Unterschriften wird die Grundlage für ein europäisches Großprojekt geschaffen um die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union zu fördern. Es ist zugleich ein weiterer Schritt zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes. Ab ersten Quartal des Jahres 2014 sollen Erfindungen in der EU einheitlich und vor allem kostengünstiger geschützt werden.

Europäisches Gemeinschaftspatents

Kernziele des einheitlichen EU-Patentrechts
– Kostenreduzierung
– Bürokratieabbau
– Vereinfachung für Unternehmen
– Patent mit einheitlicher europaweiter Wirkung
– Einheitlicher Schutz einer Erfindung in über 24 Mitgliedsstaaten
– Schaffung einer einzigen und spezialisierten Patentgerichtsbarkeit

Europäisches Gemeinschaftspatent

Das Europäische Gemeinschaftspatent, offizieller Sprachgebrauch “Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung”, wird wie ein zusammenhängender Staat der oben genannten EPO behandelt. Durch die Wahl der gesamten EU wird das Europäische Gemeinschaftspatent in 25 von 27 Mitgliedsstaaten der EU als ein einziges Patent validiert. Ausnahmen bilden Spanien und Italien. Das bedeutet auch nur eine Jahresgebühr, aber auch der Verzicht von Übersetzungskosten bei der Validierung.

Erhebliche Kostenreduktion

Ziel des Einheitspatents ist es, Patentanmeldern in Europa einen vergleichbar starken Patentschutz zu bieten in 25 Ländern, wie ihn etwa die USA, Japan und China bereits kennen. Gegenüber dem klassischen Europäischen Patent sollen die Anmeldekosten nach Angaben der EU-Kommission um bis zu 80 Prozent reduziert werden. Zusätzlich sollen die Kosten für die Rechtsdurchsetzung des Einheitspatents deutlich sinken.

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Über Erfindungen und Patente
Gibt es eine offizielle Definition von „Erfindung“?
Im Patentrecht ist die Definition, neu, erfinderisch, und gewerblich anwendbar. Darüber hinaus werden oft alle möglichen Innovationen als Erfindung bezeichnet auch wenn eine der Anforderungen für einen Patentschutz nicht gegeben sind. Von Erfindungen wird besonders oft im Zusammenhang mit technischen Problemlösungen gesprochen, etwa von der Erfindung des Motors oder des Dynamits. Solche Erfindungen können unter Umständen durch ein Patent oder als Gebrauchsmuster geschützt werden.

Eine Patentanmeldung ist auch eine Risikoinvestition, weil womöglich druckschriftlicher Stand der Technik zeigt, dass eine Erfindung nicht mehr neu ist. Ein Patentanwalt hilft Ihnen, den Antrag auf ein Schutzrecht vom Stand der Technik abzugrenzen oder den zeitlichen Ablauf der Anmeldung so zu steuern, dass Sie unnötige Kosten vermeiden können.
Unter einer Patentrecherche versteht man die Suche nach ähnlichen Erfindungen in der Patentliteratur die in Form von Patentschriften, Offenlegungsschriften, Gebrauchsmusterschriften vorliegen kann. Das ist notwendig, um festzustellen, ob eine bestimmte Innovation patentiert ist oder nicht. So eine Patentrecherche, welche den Stand der Technik kennzeichnet ist auch hilfreich bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Patentanmeldung.

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