Die Schutzkleidung Innovation

Schutzkleidung – unwichtig oder unverzichtbar?

Viele Menschen empfinden das Tragen von Schutzkleidung als unbequemes und unwichtiges Übel. Doch in manchen Berufen und Bereichen des Lebens ist sie unverzichtbar. Auch im privaten Bereich finden wir Schutzkleidung, zum Beispiel bei einigen Sportarten.

©istock.com/Image_Source_

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Schutzkleidung – was ist das eigentlich?

Im privaten Bereich ist die simpelste Schutzkleidung das Tragen eines Schutzhelms oder das Tragen von Knie- und Beinschützern beim Fussball oder beim Inlinerfahren. Auch der Bereich der Motorradbekleidung gehört zur Schutzkleidung – so weitläufig ist also der Begriff Schutzkleidung.

Im Privatleben schützt uns das Regencape vor Nässe und entsprechenden Krankheiten. Gerade im Bereich der Gesundheit ist das Tragen von Schutzkleidung im Arbeitsleben vorgeschrieben: Schutzkleidung dient im Beruf dazu, mögliche Gefahren für Leib und Leben durch bauliche oder technische Massnahmen möglichst gering zu halten.

Diese Arten an Schutzkleidung sind zu unterscheiden

  • Druckschutz: für stark belastete Materialien
  • Hygieneschutz: Schutz von Lebensmitteln vor Verunreinigungen
  • Warnschutz: bessere Sichtbarkeit durch Reflektoren oder leuchtendes Gewebe
  • Wetterschutz: Schutz vor Kälte, Wind und Nässe
  • Chemikalienschutz: säurebeständige Schutzkleidung
  • Elektro-Statikschutz: antistatische Schutzkleidung
© istock.com/kontrast-fotodesign

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Der Gesetzgeber schreibt für einige Bereiche das Tragen von spezieller Arbeitsschutzkleidung vor, die entsprechend den bestehenden Gefahren angepasst sein muss. Ein gutes Beispiel stellt das Tragen von einem Bauhelm auf Baustellen dar. Dieser senkt das Risiko, dass sich Arbeiter durch herabstürzendes Baumaterial am Kopf lebensgefährlich verletzen. Entsprechende Arbeitsschutzkleidung bietet der Online-Shop von Krähe.

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sich an den entsprechenden Stellen zu informieren, welche Arbeitsschutzkleidung für seine Branche vorgeschrieben ist – er muss seinen Mitarbeitern die entsprechende Arbeitskleidung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Ebenso ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer entsprechende Arbeitsschutzkleidung tragen, daher muss er sie zum Tragen anweisen: Er muss dies regelmässig kontrollieren und auch dokumentieren. Verstösse gegen diese Anweisung müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen, damit sichergestellt ist, dass sich die Mitarbeiter an diese Regel halten. Ein Nichtbeachten der Pflichten kann teilweise empfindliche Geldbussen nach sich ziehen.

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