Das Förderprogramm Innotour ist lanciert

Die totalrevidierten Gesetzesgrundlagen über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) treten am 1. Februar 2012 in Kraft. Ab diesem Datum können beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Finanzhilfegesuche eingereicht werden.

innotour

Nach den positiven Erfahrungen im Vollzug und nach der zweimaligen Verlängerung des befristeten Gesetzes wird Innotour aufgrund der sehr guten Evaluationsergebnisse in ein unbefristetes Gesetz überführt. Gleichzeitig wird, abgestimmt auf die Wachstumsstrategie des Bundesrates für den Tourismusstandort Schweiz, eine Modernisierung vorgenommen. Für die Finanzierung von Innotour hat das Eidg. Parlament einen Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken für die Jahre 2012-2015 bewilligt.

Innotour wird die beiden bisherigen Förderschwerpunkte Innovation und Zusammenarbeit beibehalten und um einen dritten Förderschwerpunkt, den Wissensaufbau (inkl. Wissensdiffusion), ergänzt.
Die Innovationsförderung bleibt die wichtigste Stossrichtung von Innotour. Im Vordergrund steht die Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten und die Verbesserung bestehender Dienstleistungen. Bei der Förderung der Zusammenarbeit geht es darum, gemeinsam neue Produkte zu entwickeln und wettbewerbsfähige Strukturen zu schaffen. Beim Wissensaufbau sollen Schwerpunkte bei der Verbesserung der Aus- und Weiterbildung, der Nutzung des Erfahrungswissens sowie beim Informationsaustausch im Schweizer Tourismus gesetzt werden.

Innotour konzentriert die Förderung auf nationaler Ebene. Dies bedeutet, dass die Mehrheit der Mittel für Vorhaben mit nationaler Ausrichtung und für nationale Koordinationsaufgaben eingesetzt wird. Mit der Einführung des neuen Instrumentes der Modellvorhaben werden auch weiterhin regionale und lokale Vorhaben gefördert. Hiermit wird eine komplementäre Ausrichtung der Förderinstrumente Innotour und Neue Regionalpolitik (NRP) umgesetzt.

Gesuche um Finanzhilfen können ab dem 1. Februar 2012 beim SECO eingereicht werden. Detaillierte Informationen über die Neu-Konzeptionierung von Innotour sowie über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Einreichung von Finanzhilfegesuchen sind unter www.inno-tour.ch auffindbar.

Die wichtigsten Voraussetzungen und Beurteilungskriterien für Gesuche:
– Innotour konzentriert die touristische Innovations- und Kooperationsförderung sowie den Wissensaufbau auf der nationalen Ebene.
– Regionale oder lokale Vorhaben müssen den Kriterien von Modellvorhaben des Bundes entsprechen.
– Die Projektträger finanzieren mindestens 50% des Vorhabens.
– Einzelbetriebliche Subventionen sind nicht möglich. Es können nur Verbundprojekte von mehreren Unternehmen/Organisationen unterstützt werden. Vorhaben müssen auf überbetrieblicher Ebene geplant und umgesetzt werden.
– Das Vorhaben muss bereits gestartet sein oder innerhalb von 6 Monaten begonnen werden.
– Die Vorhaben müssen einen Lösungsbeitrag für die dringenden Bedürfnisse des Schweizer Tourismus leisten (z.B. Kooperationen, die zu Kosteneinsparungen führen).
– Vorhaben müssen in der Regel einen quantifizierten Nutzen ausweisen.
– Reine Werbemassnahmen werden nicht unterstützt.

Das unterschriebene Formular ‚Finanzhilfegesuch‚ sowie sämtliche Unterlagen (vgl. Ziffer 4) müssen in elektronischer Form an tourismus@seco.admin.ch gesendet werden.
Adresse für Rückfragen:
Davide Codoni, SECO, Direktion für Standortförderung, Tourismus, Tel. +41 (31) 322 28 33