Forschungs- und Innovationsförderung durch den Bund auf neuer Grundlage

Der Schweizer Bundesrat hat die Inkraftsetzung des totalrevidierten Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) beschlossen. Ebenso hat er die darauf basierenden Verordnungen gutgeheissen und das Beitragsreglement der Kommission für Technologie und Innovation KTI genehmigt. Damit entsprechen die rechtlichen Grundlagen der Forschungs- und Innovationsförderung durch den Bund zeitgemässen Anforderungen. Die Inkraftsetzung des FIFG und der Vollzugserlasse erfolgt bis auf vereinzelte Bestimmungen per 1. Januar 2014.

Als Hauptverordnung zum FIFG enthält die Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) Vollzugsbestimmungen zu den zentralen Themen des FIFG. Darunter fallen die nationalen Förderprogramme, die Forschungsförderung durch die Bundesverwaltung (Beiträge an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung sowie Ressortforschung), die Innovationsförderung, Beiträge zur Abgeltung der indirekten Forschungskosten (Overhead), die Verwertung der Forschungsresultate, die internationale Zusammenarbeit sowie die Koordination und Planung. Die Verordnung sieht Neuerungen namentlich bei der Regelung der Overheadbeiträge sowie im Bereich des geistigen Eigentums vor.

Bei der Regelung der Innovationsförderung konnte die V-FIFG von Detailbestimmungen entlastet werden. Grund dafür ist, dass diese in das Beitragsreglement der Kommission für Technologie und Innovation KTI überführt worden sind. Dieses Reglement stützt sich auf die im FIFG neugeschaffene Rechtsgrundlage ab und legt die Förderinstrumente der KTI transparent und praxisorientiert dar.

Im Weiteren präzisiert die Verordnung über die Begleitmassnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation die einzelnen nationalen Begleitmassnahmen entsprechend der Praxis. Ausserdem ist die Verordnung über das Informationssystem ARAMIS über Forschungs- und Innovationsprojekte des Bundes redaktionell überarbeitet und an die Terminologie des FIFG sowie die Praxis angepasst worden.

Das Parlament hatte das FIFG am 14. Dezember 2012 verabschiedet. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führte zu den Entwürfen der V-FIFG und des Beitragsreglements der KTI im Sommer 2013 eine Anhörung durch. Diese Anhörungsvorlage stiess auf ein positives Echo.