Verbot von klassischen Strom-Adaptern für E-Fahrzeuge in der Schweiz

Nun ist es offiziell. Das vor kurzem erfolgte Urteil des Verwaltungs-gericht St. Gallen verbietet ab sofort die weitgehende Nutzung von klassischen Strom-Adaptern zum Aufladen von E-Fahrzeugen. Damit fällt die Schweiz ein wegweisendes Urteil. Offen bleibt, ob Europa aus Sicherheitsgründen mit einem Verbot nachzieht.
Alle Stecker-Adapter für E-Fahrzeuge, die von schwächeren Dosen auf grössere Kupplungen führen, sind ab sofort verboten. Mit dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgericht St. Gallen vom 13. Juli 2016 wurde der vorangehende Entscheid des schweizerischen Starkstrom-Inspektorats bestätigt. Damit fällt die Schweiz ein wegweisendes Urteil zur Sicherheit bei E-Fahrzeugen.

Grundsätzlich kann man E-Fahrzeuge an jeder Steckdose aufladen. Dazu gibt es eine Reihe von mobilen Ladestationen, die netzseitig meist mit einem grossen roten Industriestecker ausgerüstet sind. Mittels Adaptern sollen Benutzer diese an fast jeder beliebigen Dose anschliessen können. Damit ist aber nun Schluss! Denn genau von diesen Adaptern geht ein erhebliches Sicherheitsrisiko aus – auch, weil sie oft in abenteuerlichen Ketten zusammengesteckt werden.

Das Problem: Mit den Adaptern kann man aus einer schwächer ausgelegten Dose (z. B. Schuko, gebaut für maximal 13 Ampere Dauerbelastung) problemlos 32 Ampere ziehen. Dies kann zu einer Überhitzung von Steckdosen und Zuleitungen führen und leicht in einem Brand enden. Das Risiko erhöht sich zudem, weil die Adapter über Jahrzehnte funktionieren und irgendwann möglicherweise für andere Zwecke mit Gefahrenpotential verwendet werden. Denn als Adapter mit handelsüblichen Steckern und Kupplungen sind sie «freizügig verwendbar».

Zum Laden von Elektroautos sind deshalb ab sofort nur noch eigens entwickelte, sonst nicht vorkommende und exakt nach Norm geprüfte Stecker zugelassen – und sie müssen gleichzeitig die korrekte Stromstärke im Ladegerät automatisch begrenzen.
Die von den alten Adaptern ausgehende Gefahr ist bei näherer Betrachtung offensichtlich. Rückwirkend ist schwer nachvollziehbar, weshalb diese Adapter nicht schon längst verboten wurden. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob ein verantwortungsvolles Europa dieses Verbot auch durchsetzen wird – hoffentlich früh genug, bevor sich ein Unfall ereignet.

Diese (und weitere) Adapter von kleineren Dosen auf eine grössere Kupplung wie CEE32 oder CEE16 sind seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts St. Gallen ab sofort in der Schweiz verboten und dürfen folglich auch nicht mehr zum Aufladen von E-Fahrzeugen verwendet werden.

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