Nachtragskredit für Schweizer Innovationsförderung

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ermächtigt, für die Innovationsförderung einen Nachtragskredit für 2012 in der Höhe von 60 Millionen Franken zu beantragen. Die Krediterhöhung für die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ist erforderlich, um im Jahr 2012 die Auswirkungen des Sonderprogramms zur Innovationsförderung von 2011 sowie den Zahlungs-Rückstau aus der regulären Projektförderung bewältigen zu können.

Die KTI registriert momentan einen ausserordentlich hohen Gesucheingang, welcher unter anderem ein Resultat der Sondermassnahmen ist. Rund ein Drittel der in 2012 eingegangen Projekte stammen von Gesuchstellern, die ihr Gesuch aus den Sondermassnahmen bei der regulären Projektförderung erneut eingereicht haben.

Damit die besten dieser Projekte unterstützt werden können, beantragt der Bundesrat beim Parlament mit der Botschaft zum Nachtrag I einen Zusatzkredit von 40 Millionen Franken. Um zudem den Zahlungs-Rückstau aus der regulären Projektförderung Rechnung tragen zu können, wird dem Parlament eine Aufstockung des Voranschlagskredits von 20 Millionen Franken unterbreitet. Der beantragte Nachtragskredit beläuft sich somit insgesamt auf 60 Millionen Schweizer Franken. Das Parlament wird darüber während der Sommersession beraten.

Bundesrat und Parlament hatten der KTI im September 2011 im Rahmen des Massnahmenpakets zur Abfederung der Folgen der Frankenstärke zusätzliche 100 Millionen Franken für Innovationsmassnahmen zugesprochen. Diese Massnahmen haben in der Schweiz eine grosse Innovationswelle ausgelöst. Zwischen dem 13. Oktober und dem 15. Dezember 2011 gingen 1064 Projektgesuche bei der KTI ein, 246 davon wurden von den Experten bewilligt. Aufgrund des enormen Echos und des knappen zeitlichen Rahmens konnten 519 Gesuche nicht evaluiert werden. Die 100 Millionen Schweizer Franken haben damit für die Bearbeitung von rund der Hälfte der eingegangenen Projektgesuche gereicht.

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